Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für das Kommunale Center für Arbeit -Jobcenter- im Bereich der Integration in Arbeit, der Leistungsgewährung sowie der Unterhaltsrealisierung

Mit diesen Informationen teilen wir Ihnen mit, wie das Kommunale Center für Arbeit -Jobcenter- (KCA) mit personenbezogenen Daten seiner Kundinnen/Kunden und zur Auskunft verpflichteter Personen umgeht. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und des Sozialgesetzbuches. Dies schließt auch die Verarbeitung der Daten mit ein, die im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung, von weiteren Personen wie z. B. Vermieter oder Unterhaltspflichtigen, erhoben werden.

1. Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle

Kommunales Center für Arbeit -Jobcenter-
Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises
Vertreten durch die Vorstandsvorsitzende Frau Beate Langhammer
Gutenbergstraße 2
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051/9741-41510
E-Mail: info@kca-mkk.de


2. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter des KCA
Herr Marco Koch
Barbarosststraße 24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051/85-15750
E-Mail: Datenschutz@mkk.de

3. Verarbeitungszweck

Das Kommunale Center für Arbeit -Jobcenter- verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch. Es ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Statistikzwecken der Bundesagentur für Arbeit verarbeitet. Eine Datenverarbeitung erfolgt auch, im erforderlichen Umfang, für die Realisierung von Unterhaltsansprüchen.


4.Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

Die Datenverarbeitung durch das KCA stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO i.V.m. §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.


5. Datenerhebung bei Dritten und Übermittlungsempfänger

Die in Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des KCA`s auch bei Dritten erhoben und an Dritte übermittelt werden (beispielsweise an: Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme- und Bildungsträger, Gesundheitsamt, Finanzämter, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr, Verfassungsschutz, Gerichte, andere Fachbereiche der kommunalen Verwaltungen, Kfz-Zulassungsstelle, Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bunderechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, beauftragte IT-Dienstleister, und, wenn an diese direkt gezahlt wird, Vermieter und Energieversorger. Mit Einwilligung der Betroffenen, auch die Beratungsstellen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Schulen, externe Forschungsinstitute, etc.).


6. Speicherdauer

Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen besteht eine Speicherfrist von fünf Jahren nach Beendigung des Falles. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, die Kunden*innen sich in selbständige Tätigkeit abgemeldet haben oder aus sonstigen Gründen eine weitere Betreuung durch das Jobcenter nicht erfolgt, wie z.B. Rente oder Elternzeit, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die fünf Jahre dienen Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung. Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfonds, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Artikel 140 Verordnung (EU) Nummer 13 03/2013).

Ist eine Forderung des KCA (Rückforderung, Erstattungsbescheid, Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.

Wurden der ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes, der medizinische Dienst der Krankenkassen oder der berufspsychologische Service der BA beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht.


7. Kategorien personenbezogener Daten

Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Kommunalen Center für Arbeit -Jobcenter-  verarbeitet:

  • Stammdaten der Kundinnen und Kunden:

Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Benutzername, Familienstand,  Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten- und/oder Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung etc.

  • Daten zur Leistungsgewährung:

Vermögens- und Einkommensnachweise, Bewilligungszeitraum, Leistungshöhe, Leistungsart, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhalts- oder Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

  • Daten zur Berufsorientierung und Beratung sowie zur Vermittlung und Integration in Arbeit:

Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse, Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, incl. freiwilliger Angaben zur Familiensituation, Finanzen, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmenträger), Gesundheitsdaten wie ärztliche Gutachten, medizinische Daten für die Betreuung im Rehabereich, oder dem medizinischen Dienst der Krankenkassen, Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B.. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten und gegebenenfalls Rückmeldungen der Arbeitgeber.

  • Forschungsdaten und Statistikdaten:

Die Jobcenter sind zur Übermittlung von Daten an die Bundesagentur für Arbeit zu statistischen Zwecken und zum Zwecke des Vergleichs der Leistungsfähigkeit der Jobcenter nach § 48 a SGB II verpflichtet. Bei Beteiligungen an Umfragen zu Forschungszwecken erfolgt die Erhebung dieser Daten grundsätzlich anonym.


8. Betroffenenrechte

  • Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Jeder hat das Recht, vom KCA eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.

  • Berichtigung/Vervollständigung (Artikel 16 DSGVO)

Sofern nachgewiesen wird, dass die beim KCA verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.

  • Löschung (Artikel 17 DSGVO)

Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (siehe Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.


9. Widerruf der Einwilligung
(Artikel 7 DSGVO)

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.


10. Beschwerderecht
(Artikel 77 DSGVO)

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den hessischen Datenschutzbeauftragten (Aufsichtsbehörde) zu wenden, sofern Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de


11. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung

Wer Sozialleistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Kommunalen Center für Arbeit -Jobcenter- beantragt hat oder erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie gegebenenfalls die zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden oder Sperrzeiten eintreten.


12. Öffentlich zugängliche Datenquellen

Das KCA kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme- oder Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister und Grundbuchämter.


13. Entscheidungsfindung

Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen. Dabei werden unter anderem die Kriterien Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, eventuell bestehende Behinderungen (mit Einwilligung), Führerscheine, Mobilität, Reisebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung berücksichtigt. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch allein das Fallmanagement.


14.
Zweckänderung

Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.

15. Statistische Auswertungen mit Matomo

Diese Website benutzt Matomo (ehemals PIWIK), eine open-source software (http://de.matomo.org) zur statistischen Auswertung von Besucherzugriffen. Zu diesem Zweck werden „Cookies“ verwendet. Die durch die Cookies erzeugten Nutzungsinformationen werden an unseren Server übertragen und zu Nutzungsanalysezwecken gespeichert. Die IP-Adresse der Nutzenden werden bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert. Wenn nutzende Personen mit der Speicherung und Auswertung dieser Daten durch Matomo nicht einverstanden sind, dann kann der Speicherung und Nutzung nachfolgend jederzeit widersprochen werden. In diesen Fällen werden in dem Browser der Nutzenden sog. Opt-Out-Cookies abgelegt, was zur Folge hat, dass Matomo keine Sitzungsdaten erhebt. Bitte beachten Sie: Wenn Sie nachfolgend Ihre Cookies löschen, dann hat dies zur Folge, dass auch das Opt-Out-Cookie gelöscht wird und Sie es erneut aktivieren werden müssen.

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16. Vorleseservice

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