Wohnungssuche – Was Sie wissen müssen, wenn Sie umziehen möchten.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Wohnung anmiete?

Sie beziehen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) und möchten umziehen? Dann ist es sehr wichtig, dass Sie bitte folgende Punkte beachten:

Haben Sie einen triftigen Grund für Ihren Umzugswunsch? Das ist etwa der Fall, wenn Ihr Vermieter Ihnen gekündigt hat. Ein anderes Beispiel ist, dass Ihre Wohnung zu groß oder zu teuer wird, weil eine Person auszieht.

Ihre neue Wohnung muss angemessen sein. Das bedeutet sie darf nicht zu teuer sein und muss im ortsüblichen Bereich liegen. Wieviele Quadratmeter Ihnen zustehen, hängt von der Zahl der Bewohner ab – auch dafür gibt es klare Richtwerte. Wir beraten Sie darüber gerne – sprechen Sie uns an.

Hat Ihnen die Ausländerbehörde eine Wohnsitzauflage ausgesprochen, müssen Sie diese beachten.

Bevor Sie umziehen, müssen Sie zwingend unsere Zustimmung einholen. Sprechen Sie uns bitte unbedingt an, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterzeichnen! Sonst tragen Sie das Risiko, dasswir Ihre Miet- und Umzugskosten nicht berücksichtigen können.

Auch wenn Sie planen, aus dem Main-Kinzig-Kreis weg zu ziehen, müssen Sie unsere Zustimmung vorher einholen.

Wie finde ich eine neue Wohnung?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, eine neue Wohnung zu suchen.

  • online (z.B. www.immobilienscout24.de)
  • Im Service-Büro der für Sie zuständigen KCA-Region erhalten Sie auf Nachfrage wöchentlich aktualisierte lokale Wohnungsangebote aus Internet und Zeitungen.
  • Zeitungen aus der Region (z.B. Wochenbote)
  • Aushänge in Supermärkten
  • Fragen Sie bei sozialen Wohnungsbaugesellschaften nach.

Wie erhalte ich die Zustimmung des Jobcenters?

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, lassen Sie bitte von Ihrem zukünftigen Vermieter eine Mietbescheinigung ausfüllen. Diese erhalten Sie

  • online unter www.kca-mkk.de,
  • im Servicebüro des für Sie zuständigen KCA-Jobcenters oder
  • bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Mit dieser Mietbescheinigung beantragen Sie bei uns die Zustimmung zum Wohnungswechsel. Wir entscheiden darüber innerhalb kurzer Zeit schriftlich. Wenn wir zustimmen, können Sie den Mietvertrag unterzeichnen. Reichen Sie uns dann bitte noch eine Kopie des von Ihnen und Ihrem Vermieter unterschriebenen Mietvertrages und ihre Ummeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt nach. Wir berechnen dann Ihren Leistungsanspruch.

Was kann ich noch beantragen?

Wir gewähren Ihnen auf Antrag noch weitere Hilfen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen:

  • Darlehen für die Mietkaution (max. 3 Monatskaltmieten)
  • angemessene Umzugskosten, falls erforderlich
  • evtl. erforderliche Renovierungskosten
  • Wohnungserstausstattung, falls Sie erstmals in eine eigene Wohnung ziehen (bitte genau angeben, was Sie konkret benötigen, z.B. einen Esstisch, 2 Stühle etc.)

Wichtig: Sie müssen auch diese Anträge vorab bei uns stellen. Nachträglich eingereichte Quittungen dürfen wir nicht berücksichtigen. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen gerne an Ihren Ansprechpartner des KCA-Jobcenters!

Was ist angemessener Wohnraum?

  • eine Person: bis zu 50 m2 Wohnfläche
  • zwei Personen: bis zu 60 m2 Wohnfläche
  • drei Personen: bis zu 75 m2 Wohnfläche
  • vier Personen: bis zu 87 m2 Wohnfläche

Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Wohnfläche um 12 m2.