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Das „Bildungs- und Teilhabepaket“

Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Sofern Sie bzw. Ihre Kinder einen der unten beschriebenen Bausteine des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nehmen möchten, sprechen Sie uns bei Unklarheiten bitte direkt an und reichen rechtzeitig vor Inanspruchnahme der Leistung einen entsprechenden Antrag bei uns ein.

Nachstehend die wichtigsten INFORMATIONEN:

Was genau ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten auf Antrag neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Einkommen der Eltern Entwicklungschancen und Perspektiven zu bieten. Die Kinder sollen die Möglichkeit erhalten, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die sogenannten Leistungen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben stehen jedoch nur Kindern und
Jugendlichen unter 18 Jahren zur Verfügung.

Auch Kindern von Eltern, die keine SGB II-Leistungen beziehen, können Bildungs- und Teilhabeleistungen gewährt werden.

Welche Bestandteile umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?

Ausflüge von Schulen und Kindertagesstätten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen bzw. bei der Tagesmutter betreut werden.

Schulbedarfspaket für Schülerinnen und Schüler: Dieses ist jeweils zum August eines jeden Jahres mit 100,00 Euro und zum Februar eines jeden Jahres mit 50,00 Euro als Pauschale zu berücksichtigen. Diese Pauschalen werden automatisch mit den regulären SGB II-Leistungen ausgezahlt. Eine Antragsstellung ist nicht notwendig.

Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, die weiterführende Schulen (nach Vollendung der Schulpflicht, in der Regel ab der 10. bzw. 11. Klasse) besuchen. Die Fahrtkosten können nur dann übernommen werden, wenn ein Antrag gestellt wird und sie durch keinen vorrangigen Träger, z.B. das Schulamt, gezahlt werden. Außerdem muss die besuchte Schule die nächstgelegene des gewählten Bildungsgangs sein.

Außerschulische Lernförderung für Schülerinnen und Schüler: Voraussetzung ist, dass ohne die Lernförderung die wesentlichen Lernziele bzw. ein ausreichendes Leistungsniveau nicht erreicht werden kann. Innerschulische Förderangebote haben Vorrang. Die Schulen empfehlen den individuellen Förderbedarf der Schülerin / des Schülers, also welcher konkrete Lernförderbedarf zur Erreichung des Lernziels besteht und für welchen Zeitraum dies erforderlich ist. Auch hier ist eine Antragsstellung notwendig.

Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen.
Hinweis: Der Zuschuss wird direkt an den Leistungserbringer (Schule oder Kita) ausgezahlt. Dies erfolgt abhängig von dem jeweiligen Bezahlsystem entweder durch Aushändigung von Gutschein (bei Einzelessenbezahlung) oder durch Direktüberweisung (bei mtl. feststehenden Essenskosten).

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Kinder sollen die Möglichkeit erhalten, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Diese Leistung muss beantragt werden und kann nach Wunsch eingesetzt werden für:

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)
  • angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche)
  • die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit)

Der jedem Einzelnen zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf 15,00 Euro monatlich.
Grundsätzlich entscheidet der Leistungsberechtigte, für welche Zwecke dieser Betrag eingesetzt wird. Dabei besteht die Möglichkeit, diesen auf mehrere Angebote aufzuteilen.

Wo bekommt man die Antragsformulare?

Die entsprechenden Antragsformulare können Sie auf unserer Homepage herunterladen oder in den Servicebüros der KCA-Regionen Maintal, Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern sowie in den Verwaltungen Ihrer Wohnortgemeinden erhalten. Die ausgefüllten Anträge sind – mit den ggf. dafür notwendigen Bestätigungen anderer Institutionen (Schulen, Vereine etc.) – beim Kommunalen Center für Arbeit bzw. über die Wohnortgemeinden zur Weiterleitung wieder einzureichen.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Bitte richten Sie diese per E-Mail an die Adresse Bildungspaket@kca-mkk.de oder gerne auch telefonisch
an unsere Service-Points in den vier dezentral organisierten KCA-Regionen.

KCA-Region Maintal 
Tel.: 06181/292-40001

KCA-Region Gelnhausen
Tel.: 06051/9741-40003

KCA-Region Hanau 
Tel.: 06181/292-40002

KCA-Region Schlüchtern
Tel.: 06661/970-40004