Aktuelle Informationen zum
Bildungs- & Teilhabepaket
"Bildungs- & Teilhabepaket“ (BuThP) – dieses Schlagwort ist seit Monaten deutschlandweit in aller Munde. Aber was verbirgt sich dahinter, wie und wo kann ich welche Leistungen beantragen?
Das BuThP ist seit 2011 unter anderem im “Zweiten Buch Sozialgesetzbuch“ (SGB II) geregelt. Der Gesetzgeber hat hier einen Rahmen geschaffen, in dem Kinder aus sozial schwachen Familien am gesellschaftlichen Leben „teilhaben“ können. Im Main-Kinzig-Kreis gewährt neben dem Sozialamt vor allem das Kommunale Center für Arbeit Leistungen des BuThP.
Auf diese Förderung haben Kinder einen Anspruch, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch junge Erwachsene mit eigenen Leistungsansprüchen profitieren vom BuThP. Das betrifft bundesweit ca. 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre – bei einigen Leistungen liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Welche Leistungen gibt es?
Das Paket unterteilt sich grob in sechs Bereiche:
Essenszuschüsse, Schülerbeförderung, Nach- hilfe, Schulbedarf und -ausflüge sowie Vereinsmitgliedschaften für Sport, Musik oder ähnliches.
Wichtig ist: Berechtigte können die Unterstützung für jeden Bereich beantragen. D.h. wer Zuschüsse zur schulischen Mittagsverpflegung erhält, kann trotzdem auch in einen Fußballclub eintreten und sich die nächste Klassenfahrt bezuschussen lassen. Die Beihilfe zum Schulbedarf – 70 Euro im August und weitere 30 Euro im Februar – gibt es sogar automatisch.
Die weiteren Leistungen im Überblick
Ihr Leistungsträger finanziert für Ihr Kind das Mittagsessen in Schule, Kinderarten oder Hort. Sie tragen lediglich einen Eigenanteil von einem Euro pro Tag.
Wenn niemand die Kosten für die Beförderung in die nächstgelegene weiterführende Schule übernimmt und Sie das Geld nicht selbst aufbringen können, springt Ihr Leistungsträger ein.
Wenn die Versetzung Ihres Kindes gefährdet ist bzw. ein Lehrer den Nachhilfebedarf attestiert und es in der Schule keine oder nicht ausreichende Angebote gibt, können Sie Mittel aus dem BuThP beanspruchen.
Neben Klassenfahrten fördert das BuThP jetzt auch eintägige Schulausflüge. Bei den Kosten gibt es schulrechtliche Höchstgrenzen.
Für jedes Kind stehen monatlich 10 Euro zur Verfügung, um die Mitgliedschaft in Vereinen bzw. die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu finanzieren. Hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Die Antragsformulare und weitergehende Informationen finden Sie hier auf unserer Webseite im Bereich Nützliches. Ebenfalls empfehlenswert ist die Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum BuThP. Wenn Sie leistungsberechtigt nach dem SGBII sind, helfen Ihnen auch Ihre Ansprechpartner in den KCA Regionen Maintal, Hanau, Schlüchtern und Gelnhausen gerne weiter.
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