Sozialer Arbeitsmarkt im Main-Kinzig-Kreis

SAM – auf dieses griffige Kürzel haben sich die Verantwortlichen im Main-Kinzig-Kreis verständigt, um damit das neue Projekt zum sozialen Arbeitsmarkt zu bezeichnen. Grundlage bildet das Teilhabechancengesetz, welches zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. „Wir sind jetzt noch besser in der Lage, Menschen, die viele Jahre vom Arbeitsmarkt abgeschnitten waren, dauerhaft und wirkungsvoll zu fördern“, erläutert Susanne Simmler, Erste Kreisbeigeordnete des Main-Kinzig-Kreises. SAM basiere auf zwei Säulen, so Simmler, die Verwaltungsratsvorsitzende des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA) ist: Zum einen bezuschusst das Kommunale Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen das Gehalt für zwei Jahre mit bis zu 100 Prozent, was sich dann in den drei Folgejahren jeweils um zehn Prozentpunkte auf abschließend 70 Prozent reduziert. Zum anderen begleitet und unterstützt ein sogenannter SAM-Coach die Arbeitsuchenden nach der Vermittlung weiter. „So stellen wir sicher, dass das Arbeitsverhältnis nicht wegen vermeidbarer Umstände scheitert und sind als Ansprechpartner immer präsent – sowohl für den ehemaligen Arbeitslosen als auch für das Unternehmen.“

„Einer der vielen Vorteile von SAM ist, dass davon alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber profitieren. Einschränkungen, wie es sie früher beispielsweise mit Blick auf Wettbewerbsneutralität gab, liegen nicht mehr vor“, führt Michael Krumbe, Vorstand des KCA-Jobcenters, aus. Das neue Gesetz biete einen sehr differenzierten Ansatz: „Wir können außerdem Betroffene fördern, die über einen kürzeren Zeitraum arbeitslos waren.“ Zu den genauen Voraussetzungen und weiteren Details informiert das KCA-Jobcenter interessierte Unternehmen gerne persönlich. Elementarer Bestandteil von SAM sei zudem, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit verschiedenen Maßnahme-Angeboten zu unterstützen, so Hans-Jürgen Scherer, Geschäftsführer der kreiseigenen Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung (AQA): „Wir schauen gemeinsam mit den Kollegen des KCA-Jobcenters: Was braucht jemand? Wo hat die Person Potentiale aber möglicherweise auch noch Defizite? Und da setzen wir mit unserem etablierten Portfolio, mit neuen Modulen sowie bei Bedarf mit externem Knowhow individuell an.“ Das Besondere sei, dass dieses Angebot nicht endet, wenn das Arbeitsverhältnis startet, sondern nach Maßgabe des SAM- Coaches während der gesamten Förder-Dauer von bis zu fünf Jahren zugänglich bleibt. „Der Main-Kinzig-Kreis ist mit seinen beiden Töchtern KCA und AQA hervorragend für das Thema sozialer Arbeitsmarkt aufgestellt“, freut sich Vize-Landrätin Simmler. Sie begrüße es ausdrücklich, dass das Jobcenter die Lohnzuschüsse nicht nur auf dem Niveau des Mindestlohnes zahle sondern nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag. „Es geht uns nicht nur darum, Betroffene in eine Beschäftigung zu bringen – es geht darum, Menschen wieder sozial teilhaben zu lassen, ihnen Wertschätzung zu vermitteln und sie für ihren weiteren Weg zu stärken.“

 

Ein weiterer Punkt ist der Sozialdezernentin ebenso wichtig: „Klar ist aber auch, dass die öffentliche Hand Arbeitsverhältnisse nicht ohne Grund und ohne eine Erwartungshaltung in einem so erheblichem Ausmaß subventioniert. Wir suchen für SAM gezielt Arbeitgeber, die sich nicht nur der finanziellen Vorteile des Programms bewusst sind, sondern die sich zudem auf die soziale Verantwortung einlassen, die damit einhergeht.“ Es sei erforderlich, dass teilnehmende Arbeitgeber ihren neuen geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit sehr viel Geduld und Verständnis entgegen kämen, dass sie den Aufwand nicht scheuten, eine geeignete Arbeitsumgebung und ein integratives Betriebsklima zu schaffen. „Menschen, die wir in SAM fördern, hatten schlechte Startbedingungen oder waren durch andere Faktoren lange Zeit vom Arbeitsmarkt abgehängt“, so Simmler, das gemeinsame Ziel aller Akteure müsse es sein, eine sozial verträgliche, nachhaltige Beschäftigung zu schaffen, bei der es am Ende nur Gewinner gebe. „Und daher greift auch bei SAM sowohl für die Beteiligten der eherne Grundsatz des Sozialgesetzbuches II Fördern und Fordern.“

An SAM interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können jederzeit gerne Kontakt zum
KCA-Jobcenter aufnehmen unter: 06051-9741-41910 / sam@kca-mkk.de.