Monatsmeldung April: KCA-Jobcenter berät Existenzgründer*innen im Leistungsbezug

Die junge Frau möchte es ganz genau wissen: Kann sie ihre Erstausstattung an Werkzeug als zukünftige Goldschmiedin über eine einmalige Sonderförderung des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA) finanzieren? Geduldig und detailliert beantwortet ihr Volker Adam die Frage. Der Mitarbeiter der Fachstelle Existenzgründung und Selbstständige informiert an diesem Vormittag in Hanau rund zwanzig Menschen. Sie alle beziehen Bürgergeld und sie eint der Wunsch, sich selbstständig zu machen.

Das Sozialgesetzbuch II sieht für diesen Personenkreis diverse Unterstützungsleistungen vor. Daran seien allerdings strenge Voraussetzungen geknüpft, erklärt Adam. Das Gründungsvorhaben muss tragfähig sein. Es bedarf eines stichhaltigen Businessplans. Der potenzielle Selbstständige muss nachweisen, dass sie oder er nicht nur die erforderlichen Qualifikationen und Berufsabschlüsse besitzt, sondern sich auch fundiert mit dem angestrebten Markt-Segment beschäftigt hat. Wie ist die Wettbewerbssituation in der Mikro-Lage? Welche Erkenntnisse liegen über Ausmaß und Kontinuität der Kundennachfrage vor? Wie nachhaltig ist das Geschäftsmodell und berücksichtigt es ausreichend Betriebs- sowie Sachkosten? Routiniert weist Adam auf die kritischen Punkte hin. Er hat über die Jahre bereits Dutzende dieser Informationsveranstaltungen durchgeführt. Das Interesse der Gründungswilligen reißt nicht ab.

Mit den Wirtschaftspaten MKK kooperiert das KCA mit einem sehr erfahrenen Partner. Hier bündeln ehemalige Unternehmer und Geschäftsführer im Ruhestand ihre Kompetenzen, um sie Gründungsaspiranten zur Verfügung zu stellen. Auch die Gründungsvorhaben der Menschen im KCA-Leistungsbezug begutachten die Wirtschaftspaten als neutrale Instanz. An ihrer Einschätzung orientieren sich die Entscheidungen der Fachstelle Existenzgründung und Selbstständige (FES) im KCA. „Das ist ein sehr faires und transparentes Verfahren“, ist KCA-Vorstandsvorsitzende Beate Langhammer überzeugt. „Natürlich haben wir ein Interesse daran, vielversprechenden Jung-Unternehmern den Weg aus dem Leistungsbezug zu ebnen. Zugleich müssen wir aber auch dafür Sorge tragen, dass wir keine aussichtlosen Unterfangen mit Steuermitteln sonderfördern.“

Im Forum Existenzgründung Main-Kinzig (FEMK) – einer Initiative der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern – vernetzt sich das KCA mit anderen Institutionen. Im Rahmen der Gründerwoche vom 22. bis zum 26. April 2024 beteiligte sich das KCA mit der eingangs beschriebenen, zusätzlichen Informationsveranstaltung für Existenzgründer*innen.

„Lokale Netzwerke in unterschiedlichen Themenfeldern sind und bleiben einer unserer Stärken als eigenverantwortliche Optionskommune“, ist Langhammer überzeugt. „Unser FES-Team macht einen super Job im Interesse der Betroffenen“, lobt sie. Man wolle an dieser Form der Spezialisierung festhalten und sie perspektivisch noch erweitern.

Aktueller Überblick

Die Zahl der Arbeitslosen nach dem SGB II ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Sie liegt bei einer Quote von 4,0 Prozent. Das entspricht im April 2024 exakt 9.215 Arbeitslosen im MKK. Die Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem SGB II betrug in diesem Zeitraum 27.961 Personen. Es gelang dem Jobcenter im April 229 Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Zahl der Neuanträge lag bei 566. Im gleichen Zeitfenster nahmen 922 Klient*innen des KCA-Jobcenters an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teil. Die Bandbreite dieser Maßnahmen ist sehr weit und reicht von niedrigschwelligen Angeboten bis hin zu arbeitsmarkt-nahen Qualifizierungen. Zusätzliche Informationen können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.

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