Monatsmeldung Juni: Jobcafé für Menschen im Bürgergeldbezug

Der Duft von frisch gebrühtem Kaffee und selbstgebackenem Kuchen steigt Yasmin Schilling in die Nase, als sie die Tür des Jobcafés öffnet. Dort erwartet man die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA) bereits. Eingebettet in gemütliche Sitzgelegenheiten, eine kunterbunte Spieleecke und eine einladende Selbstbedienungstheke präsentiert sich das kleine Lokal in der Gelnhäuser Röthergasse familiär. Auf den ersten Blick hat die Atmosphäre wenig gemein mit Beratungsterminen im Jobcenter oder Seminaren zur Berufsvorbereitung. Die seit einem Jahr von der Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung (aQa) im Auftrag des KCA betriebene Begegnungsstätte fügt sich harmonisch zwischen Restaurants, Bars und Geschäfte am Fuße der Altstadt.

Schilling ist gerne hier, redet mit Menschen, berät, hört zu. Heute ist ihr Thema, was sich im Bürgergeld ab Juli 2023 alles ändert. Begriffe wie Kooperationsvertrag, Schlichtung oder Anreizsysteme fallen. Im Publikum sind Frauen zwischen zwanzig und Mitte vierzig. Viele von ihnen sind alleinerziehende Mütter. Alle beziehen sie Leistungen vom KCA. Die Stimmung ist gelöst. Lachen liegt in der Luft und kleine Kinder wuseln zwischen den Stühlen herum. „Im Jobcafé herrscht einfach ein gutes Klima“, lächelt Schilling. „Man merkt, dass die Frauen sich hier wohlfühlen.“ Dabei spricht die BCA auch Heikles an – häusliche Gewalt zum Beispiel. „Es ist enorm wichtig, dass sich Betroffene nicht alleine gelassen fühlen.“

„Mein ausdrückliches großes Lob gilt unseren Kolleginnen und Kollegen von der aQa“, betont Gregor Hartsuiker, der im KCA-Vorstand unter anderem die Verantwortung für Qualifizierung und Integration trägt: „Sie haben das Jobcafé nicht nur aufgebaut und gestaltet, sondern betreiben es täglich mit viel Herzblut. So ist ein sicherer und angenehmer Sozialraum für unsere Leistungsbeziehenden entstanden.“

Aktueller Überblick

Die Zahl der Arbeitslosen nach dem SGB II ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Sie liegt bei einer Quote von 3,6 Prozent. Das entspricht im Juni 2023 exakt 8.451 Arbeitslosen im MKK. Die Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem SGB II betrug in diesem Zeitraum 26.013 Personen. Es gelang dem Jobcenter im Juni 233 Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Zahl der Neuanträge lag bei 620. Im gleichen Zeitfenster nahmen 742 Klient*innen des KCA-Jobcenters an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teil. Die Bandbreite dieser Maßnahmen ist sehr weit und reicht von niedrigschwelligen Angeboten bis hin zu arbeitsmarktnahen Qualifizierungen. Zusätzliche Informationen können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.