Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zahlen wir Ihnen in jedem Monat, in dem Ihre Hilfebedürftigkeit besteht, im Voraus. Wir legen für jeden vollen Monat als Durchschnitt 30 Kalendertagen zugrunde. Stehen Ihnen die Leistungen nicht für den vollen Monat zu, erhalten Sie die Leistung anteilig.

Bitte beachten Sie, dass wir Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) nicht rückwirkend erbringen dürfen. Das bedeutet, wir können Ihnen die Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes immer nur zum ersten des Monats zahlen, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die gilt für Ihren Erstantrag und für jeden Folgeantrag.

Auszahlungskalender

Am ersten Tag des Leistungsmonats müssen Ihnen die von uns beschiedenen Leistungen zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Dem Zahlungskalender können Sie entnehmen, wann die jeweiligen monatlichen Überweisungstermine für Ihre bewilligten Leistungen liegen. Abhängig davon, bei welcher Bank Sie Ihr Konto führen, kann unsere Überweisung auch einen Tag früher gutgeschriebene werden. Die tatsächliche Wertstellung findet immer und für alle Leistungsempfänger an folgenden Daten statt: