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Ihr Kommunales Jobcenter
im Main-Kinzig-Kreis

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Häufige Fragen

Alle Antworten auf einen Blick

Chancen geben.
Erfolge schaffen.

Als Kommunales Center für Arbeit (KCA) sind wir im Main-Kinzig-Kreis die zentrale Anlaufstelle auf dem Weg zurück in die Erwerbstätigkeit.

Mit den passenden Konzepten, langjähriger Erfahrung und starken Partnern geben wir Hilfestellung für eine langfristige Perspektive im Berufsleben. Es ist unsere Aufgabe und unser Anliegen, den Menschen eine faire Chance zu geben, sich auch nach langer Zeit wieder in der Arbeitswelt einzugliedern.
So gestalten wir gemeinsam sinnvolle Lösungen, bei denen immer der Mensch im Mittelpunkt steht.

Individuelle
Beratung

Geeignete Qualifizierung
& Weiter­bildung

Verbindliche
Absprachen

Das Resultat sind zahlreiche Erfolgsgeschichten, jede so einzigartig wie die jeweiligen Menschen dahinter. Und hier liegt der Schlüssel zum Erfolg, denn wir sind weit mehr, als nur eine Arbeitsvermittlung.

Unser Blick gilt der Lebenssituation der Menschen, wir sind offen für die Probleme, um gemeinsam funktionierende Lösungen zu entwickeln.

Am Ende steht die passgenaue Vermittlung auf einen geeigneten Arbeitsplatz. Denn als Kommunales Center für Arbeit (KCA) sind wir enger Partner der Betriebe und Unternehmen im Main-Kinzig-Kreis. Hier können wir uns auf ein bewährtes und stabiles Netzwerk verlassen, das in den vergangenen Jahren gewachsen ist. Es ist unser täglicher Auftrag, Menschen zu motivieren, ihr individuelles Potential weiter zu entwickeln und ihren persönlichen Einsatz zu fordern. So erreichen wir gemeinsam das Ziel.

Neuigkeiten rund um das KCA

Aktuelle Meldungen

Schließung des KCA Ende März

Vom Freitag, den 21. März 2025 bis Freitag, den 28. März 2025 bleiben alle Standorte des Kommunalen Centers für Arbeit aufgrund einer umfangreichen Software-Umstellung für den Publikumsverkehr geschlossen. Aus technischen Gründen, ist das KCA in diesem Zeitraum auch [...]

Finde dein Perfect Match!

Monatsüberblick Februar 2025 Monatsmeldung Februar: Job-Speeddating in Bad Soden-Salmünster „Was, wenn mich niemand will?“ Mit klopfendem Herzen betrat Anna den Raum. Tische, angeregte Gespräche, suchende Blicke – doch hier ging es nicht um die [...]

Unser FAQ

Häufige Fragen

Sie haben einen Anspruch auf Bürgergeld beim Jobcenter des KCA, wenn Sie

  • dauerhaft im Main-Kinzig-Kreis (inkl. Stadt Hanau) gemeldet sind,
  • erwerbsfähig sind und das 15. Lebensjahr vollendet, aber die gesetzliche Altersgrenze (abhängig vom Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht haben,
  • keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I haben oder das Arbeitslosengeld I Ihren Bedarf nicht ausreichend deckt,
  • hilfebedürftig sind, d.h. wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.

Nicht erwerbsfähige Angehörige, die in Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem Erwerbsfähigen leben, können, soweit sie keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung haben, Sozialgeld erhalten.

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, der Anspruch auf Bürgergeld hat, und dessen Partner. Darunter versteht der Gesetzgeber nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten oder die Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, oder der nicht dauernd getrennt lebende eingetragene Lebenspartner. Ebenfalls zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören die unter 25jährigen, unverheirateten Kinder.

Ist ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zwischen 18 und 25 Jahren alt, so zählen auch seine Eltern grundsätzlich zu seiner Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass wir auch Vermögen und Einkommen der Eltern bei der Frage berücksichtigen, ob ein Leistungsanspruch besteht oder nicht.

Kinder von Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, selbst wenn sie noch zuhause leben. Sind sie erwerbsfähig, bilden sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Somit müssen sie einen eigenen Antrag auf Bürgergeld stellen.

Bevor Sie beabsichtigen, in eine andere Wohnung zu ziehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen wir Sie finanziell bei Ihrem Umzug. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Ihre aktuelle Wohnung zu klein oder unangemessen teuer ist. Ein weiterer möglicher Grund ist, wenn Sie eine neue Arbeit aufnehmen und Ihre Arbeitsstelle unzumutbar weit von Ihrem Wohnort entfernt ist.

Wichtig ist dann noch, dass sich die Kosten für die neue Wohnung im angemessenen Rahmen befinden. Dies können wir prüfen, wenn Sie uns eine vom Vermietenden ausgefüllte Mietbescheinigung vorlegen.

Wenn alle Kriterien erfüllt sind, können wir angemessene Umzugskosten und eventuell anfallende Renovierungskosten übernehmen. Weiterhin unterstützen wir Sie, in dem wir Ihnen für die gegebenenfalls zu leistende Kaution ein zinsloses Darlehen gewähren.

Sie müssen sich zunächst bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit melden. Dort erfahren Sie, ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und ggf. in welcher Höhe. Sollten Sie keinen Anspruch haben, können Sie bei uns einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen. Selbst wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, erhalten Sie möglicherweise von uns aufstockende Leistungen, sofern das Arbeitslosengeld I nicht zur Deckung Ihres Grundbedarfs ausreicht. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte direkt an

„Wir beraten und qualifizieren betroffene Menschen auf Augenhöhe, um ihnen die selbstbestimmte Chance auf eine tragfähige Integration in den Arbeitsmarkt zu erschließen. Darin liegt der Garant für eine echte soziale Teilhabe – geprägt von gegenseitigem Respekt und Eigenverantwortung.“

Andreas Hofmann

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