Erfolgreich durchstarten

Arbeit kann weit mehr als nur finanzielle Stabilität bieten – sie fördert auch Ihr Wohlbefinden. Mit unseren vielfältigen Angeboten unterstützen wir Sie beim erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt und helfen, mögliche Sorgen und Zweifel zu überwinden.

Unser Beratungs- und Vermittlungsangebot

Unser Fallmanagement begleitet Sie auf dem Weg in den Arbeitsmarkt und hilft Ihnen, diesen Einstieg erfolgreich zu meistern. Gemeinsam suchen wir, ob im Büro am Schreibtisch, draußen beim Spaziergang oder bei einem gemeinsamen Kaffee im Jobcafé, nach Lösungen für Herausforderungen wie Schulden oder Kinderbetreuung und schaffen die notwendigen Grundlagen für Ihre berufliche Zukunft. Dabei setzen wir auf maßgeschneiderte Maßnahmen, die wir zusammen mit unserem Bildungsträger AQA anbieten. Alle aktuellen Maßnahmen finden Sie hier, und bei Interesse können Sie jederzeit Ihre*n Fallmanager*in ansprechen.

Falls Sie noch nicht genau wissen, welcher Beruf zu Ihnen passt, können Sie in der virtuellen Welt der Berufe mit VR-Brillen verschiedene Jobs hautnah erleben und sich inspirieren lassen. Für weitere Anregungen und interessante Stellenangebote werfen Sie einen Blick in unser Stellenportal „Jobnews“. Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über den regionalen Arbeitsmarkt und vielleicht entdecken Sie sogar Ihren nächsten spannenden Job.

Darüber hinaus veranstalten wir regelmäßig unser erfolgreiches Job-Speed-Dating „Meet, Match, Work“. Hier haben Sie die Gelegenheit, regionale Arbeitgeber kennenzulernen und Unternehmen ihre freien Stellen zu besetzen. Die aktuellen Termine finden Sie im Flyer.

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Leistung lohnt sich!

Arbeiten lohnt sich immer. Neben den positiven Auswirkungen auf ihr soziales und persönliches Leben erzielen Sie auf jeden Fall auch immer einen finanziellen
Vorteil.

Wann muss ich wen wie informieren?

Sobald Sie eine Stellenzusage erhalten, informieren Sie bitte Ihre Fallmanagerin oder Ihren Fallmanager persönlich oder telefonisch.

Teilen Sie uns anschließend schriftlich mit, an welchem Tag Sie bei welchem Arbeitgeber welche Tätigkeit aufnehmen und wann Sie mit Ihrer ersten Lohnzahlung rechnen.

Wie bestreite ich meinen Lebensunterhalt bis zur ersten Lohnzahlung?

Derzeit erhalten Sie Bürgergeld am Anfang des Monats. Wenn Ihr Lohn erst Ende des Monats oder im Folgemonat ausgezahlt wird, können Sie ein Überbrückungs-Darlehen beantragen.

Sprechen Sie uns einfach an.

Wie bezahle ich die ersten Fahrtkosten zur Arbeit?

Sie können einen Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe für den ersten Arbeitsmonat bei Ihrem*r zuständigen Fallmanager*in stellen.

Falls Sie nach der Arbeitsaufnahme Anspruch auf ergänzende Leistung haben, können wir Ihnen auch für die Folgemonate einen erhöhten Fahrtkostenbedarf berücksichtigen.

Bitte sprechen Sie uns darauf an.

Was mache ich, wenn mein Lohn nicht für meinen Lebensunterhalt
ausreicht?

Wir benötigen Ihre Verdienstabrechnung und den Auszahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug).
Dann können wir prüfen, ob Sie Anspruch auf ergänzende Leistungen haben.

Was bleibt mir, wenn ich Anspruch auf ergänzende Leistungen habe?

Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Freibetrag, der berücksichtigt wird.
Leistung lohnt sich. Sie haben auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung!

Wie hoch sind die Freibeträge bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit?

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II empfangen und gleichzeitig erwerbstätig sind, dann berücksichtigen wir bei Ihrem Einkommen notwendige Ausgaben
wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel und ähnliches.

Der Absetzbetrag liegt pauschal bei 100 Euro pro Monat. Dieser Grundfreibetrag bleibt also für Sie
immer anrechnungsfrei.

Zusätzlich Freibeträge bei Erwerbstätigkeit:

  • Vom Bruttoeinkommen von 100,01 € bis 1.000 € bleiben 20 % frei.
  • Vom Bruttoeinkommen von 1.000,01 € bis 1.200 € bleiben nochmals 10 % frei.
  • Wenn Sie ein minderjähriges Kind haben oder mit einem minderjährigen
    Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhöht sich der Betrag von 1.200 €
    auf 1.500 €.

Beispiel mit Kind:
Sie haben 1.500 € Bruttoeinkommen, das Nettoeinkommen beträgt 1.200 €.
Davon bleiben frei: 100 €
Von 100,01 € bis 1.000 € = 900 € bleiben zusätzlich 20 % frei: 180 €
Von 1.000,01 € bis 1.500 € Bruttoeinkommen bleiben nochmals 10 % frei: 50 €

Zusammen werden 330 € nicht angerechnet!

Von z.B. 1.200 € Nettoeinkommen werden in diesem Fall nur 870 € als Einkommen bei der Hilfeberechnung berücksichtigt.

Welche Unterstützung kann ich erhalten, wenn mein Bürergeld eingestellt wird?

Auch wenn Sie auf Grund Ihres Einkommens keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II mehr bekommen, haben Sie die Möglichkeit, folgende
Leistungen zu beantragen:

  • Wohngeld bei der Wohngeldstelle
  • Kindergeldzuschlag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit
  • Kinderbetreuungskosten beim Jugendamt
  • Steuerfreibeträge können Sie sich beim Finanzamt in die Lohnsteuerkarte
    eintragen lassen, z.B. für Fahrtkosten und sonstige Werbungskosten

Was passiert, wenn ich die Arbeit wieder verliere?

Wenn Sie 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Sie vorrangig Anspruch auf Arbeitslosgeld I.

Melden Sie sich dazu bitte unverzüglich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Falls Sie diesen Anspruch nicht erworben haben, prüfen wir gerne, ob Ihnen erneut Bürgergeld zusteht.

Sprechen Sie uns an.

Was müssen Sie noch beachten, wenn Sie eine Arbeit aufnehmen?

Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen und in der Folge keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben, dann müssen Sie bitte selbst
daran denken, Zahlungen an Dritte zu leisten.
Dies gilt beispielsweise für Ihre Miete – diese müssen Sie dann selbstständig an Ihre Vermietende überweisen.