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Selbstständig statt arbeitslos

Nicht für jeden Arbeitslosen ist eine abhängige Beschäftigung der Weg aus dem Leistungsbezug – mancher hat als Existenzgründer bessere Chancen. Einige Selbstständige benötigen aber auch befristet staatliche Unterstützung, um wirtschaftliche Engpässe oder Anlaufschwierigkeiten in ihrem Unternehmen zu überbrücken. In beiden Fällen unterstützen unsere Experten von der Fachstelle Existenzgründung und Selbstständige des Kommunalen Centers für Arbeit. Der Weg zu uns führt grundsätzlich über Ihre Fallmanagerin, Ihren Fallmanager. Unser gemeinsames Ziel ist es, Ihnen ein Leben unabhängig von staatlichen Leistungen zu ermöglichen. Dass heißt, dass wir Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit beraten und begleiten – aber auch, dass wir Ihnen mit Ihrem Fallmanager bei anhaltender Erfolglosigkeit alternative Perspektiven aufzeigen.

Sie beziehen Bürgergeld und wollen sich hauptberuflich selbstständig machen?

Am Anfang steht immer eine gute Idee. Zunächst entwickeln Sie selbstständig ein Konzept: Machen Sie sich Gedanken darüber wie viel Startkapital Sie benötigen. Welche Umsätze müssen Sie erzielen, um rentabel zu sein? Wie sieht die Wettbewerbssituation in Ihrem Marktsegment aus? Diese und zahlreiche weitere Fragen beantworten Sie in einem detaillierten Unternehmensplan, den wir prüfen und zusätzlich von einer externen fachkundigen Stelle begutachten lassen. Auf dieser Basis entscheiden wir, ob Ihr Gründungsvorhaben zukünftig wirtschaftlich tragfähig ist und die hohen Anforderungen an eine zusätzliche Förderung erfüllt. Grundsätzlich stehen der Fachstelle Existenzgründung und Selbstständige drei Förderinstrumente zur Verfügung, die Sie auch bei Ihrer Fallmanagerin, Ihrem Fallmanager beantragen können:

• Sachmittelzuschuss: Wir unterstützen Anschaffungen für Ihr Unternehmen mit bis zu 5000 Euro.
• Einstiegsgeld für Gründer: Wir erhöhen Ihre Leistungen zeitlich befristet maximal in Höhe des einfachen Regelsatzes.
• Beratung und Kenntnisvermittlung: Externe Fachleute beraten Sie dabei, die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens zu verbessern.

Sie sind bereits hauptberuflich selbstständig und beziehen aufstockend Bürgergeld?

Anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen berechnen wir, welches Einkommen Sie aus selbstständiger Tätigkeit im Bewilligungszeitraum erzielen werden bzw. bereits erzielt haben. Auf dieser Grundlage ermitteln wir die Höhe Ihres Leistungsanspruchs. Obwohl es in Einzelfällen begründete Ausnahmen geben kann, ist es grundsätzlich nicht unser Ziel, erfolglose Unternehmer dauerhaft mit Bürgergeld zu unterstützen. Trägt sich Ihr Geschäftsmodell langfristig nicht ohne Sozialleistungen, erörtern wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Fallmanager, welche anderen Optionen es für Sie gibt: Vielleicht ist dann doch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung die bessere Alternative, um unabhängig von Transferleistungen leben zu können.

Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung:

Kreditanstalt für Wiederaufbau
Industrie- und Handelskammer Hanau
Kreishandwerkerschaft Hanau
Kreishandwerkerschaft Gelnhausen Schlüchtern
Die Wirtschaftspaten e.V.

Alle Informationen aus dieser Seite finden Sie auch in dieser Broschüre. Die Fachstelle Existenzgründung und Selbstständige befindet sich in der KCA-Region Gelnhausen. Wir bieten bei Bedarf auch Beratungsgespräche in den KCA-Regionen Gelnhausen, Maintal und Schlüchtern an. Grundsätzlich stellt Ihre Fallmanagerin, Ihr Fallmanager den Kontakt zur Fachstelle her.

Sie erreichen uns aber auch unter:

Kommunales Center für Arbeit
06051-9741-42500
existenzgruendung@kca-mkk.de
Zum Wartturm 1
63571 Gelnhausen