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Sozialer Arbeitsmarkt im Main-Kinzig-Kreis, kurz SAM, ist das Ergebnis des Teilhabechancengesetzes, welches im Januar 2019 in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber stattet die örtlichen Jobcenter mit zusätzlichen Förder-Instrumenten aus, um die regionalen Arbeitsmärkte zu beleben, um Langzeitarbeitsuchenden eine Perspektive zu eröffnen und um in großem Umfang Einstellungshürden abzubauen.

Wie profitieren Arbeitgeber von SAM?

Das Programm Sozialer Arbeitsmarkt im Main-Kinzig-Kreis kennt zwei verschiedene Förderszenarien. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen können wir für Arbeitsuchende, die Sie einstellen, in unterschiedlicher Höhe und Dauer die Lohnkosten übernehmen. Welche Förderung greift, hängt im Wesentlichen davon ab, wie lange jemand bereits arbeitslos ist bzw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Details und legen Ihnen dar, welche Optionen bestehen.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: Tel. 06181 292-28320 sam@kca-mkk.de