Auch wenn Sie auf Grund Ihres Einkommens keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II mehr bekommen, haben Sie die Möglichkeit, folgende
Leistungen zu beantragen:
- Wohngeld bei der Wohngeldstelle
- Kindergeldzuschlag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit
- Kinderbetreuungskosten beim Jugendamt
- Steuerfreibeträge können Sie sich beim Finanzamt in die Lohnsteuerkarte
eintragen lassen, z.B. für Fahrtkosten und sonstige Werbungskosten