Auch wenn Sie auf Grund Ihres Einkommens keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II mehr bekommen, haben Sie die Möglichkeit, folgende
Leistungen zu beantragen:

  • Wohngeld bei der Wohngeldstelle
  • Kindergeldzuschlag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit
  • Kinderbetreuungskosten beim Jugendamt
  • Steuerfreibeträge können Sie sich beim Finanzamt in die Lohnsteuerkarte
    eintragen lassen, z.B. für Fahrtkosten und sonstige Werbungskosten