Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II empfangen und gleichzeitig erwerbstätig sind, dann berücksichtigen wir bei Ihrem Einkommen notwendige Ausgaben wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel und ähnliches.
Der Absetzbetrag liegt pauschal bei 100 Euro pro Monat. Dieser Grundfreibetrag bleibt also für Sie
immer anrechnungsfrei.
Zusätzlich Freibeträge bei Erwerbstätigkeit:
- Vom Bruttoeinkommen von 100,01 € bis 1.000 € bleiben 20 % frei.
- Vom Bruttoeinkommen von 1.000,01 € bis 1.200 € bleiben nochmals 10 % frei.
- Wenn Sie ein minderjähriges Kind haben oder mit einem minderjährigen
Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhöht sich der Betrag von 1.200 €
auf 1.500 €.
Beispiel mit Kind:
Sie haben 1.500 € Bruttoeinkommen, das Nettoeinkommen beträgt 1.200 €.
Davon bleiben frei: 100 €
Von 100,01 € bis 1.000 € = 900 € bleiben zusätzlich 20 % frei: 180 €
Von 1.000,01 € bis 1.500 € Bruttoeinkommen bleiben nochmals 10 % frei: 50 €
Zusammen werden 330 € nicht angerechnet!
Von z.B. 1.200 € Nettoeinkommen werden in diesem Fall nur 870 € als Einkommen bei der Hilfeberechnung berücksichtigt.