Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Beziehungen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich Verwandte und Verschwägerte gegenseitig finanziell unterstützen, wenn sie in einem Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Das gilt aber nur, wenn dies nach dem Einkommen und Vermögen der Verwandten erwartet werden kann.