Sie müssen sich zunächst bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit melden. Dort erfahren Sie, ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und ggf. in welcher Höhe. Sollten Sie keinen Anspruch haben, können Sie bei uns einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen. Selbst wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, erhalten Sie möglicherweise von uns aufstockende Leistungen, sofern das Arbeitslosengeld I nicht zur Deckung Ihres Grundbedarfs ausreicht. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte direkt an