Wir berücksichtigen den Mehrbedarf für Schwangere ab der ab der 13. Schwangerschaftswoche. Die Höhe dieses Mehrbedarfs beträgt 17 Prozent des Regelbedarfs.
Wir berücksichtigen den Mehrbedarf für Schwangere ab der ab der 13. Schwangerschaftswoche. Die Höhe dieses Mehrbedarfs beträgt 17 Prozent des Regelbedarfs.