In der Regel erhalten Sie einmal jährlich eine Betriebs- und Nebenkostenabrechnung durch Ihren Vermietenden. Diese Abrechnung legen Sie Ihrem*r Leistungssachbearbeiter*in vor. Sofern Ihre Unterkunftskosten angemessen sind, können wir Nachforderungen grundsätzlich übernehmen – solange die Nachforderung den gesetzlichen Rahmen nicht überschreitet.

Ein etwaiges Guthaben wird in der Regel mit den laufenden Kosten verrechnet. Sollte Ihnen Ihr Vermietender das Guthaben auszahlen oder erstatten, müssen Sie uns dies unmittelbar anzeigen. Das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung mindert Ihren Bedarf an Unterkunftskosten in dem Monat, in dem es ausgezahlt wird.