Sie dürfen auch einer zusätzlichen Nebentätigkeit nachgehen. Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Hilfebedürftigkeit möglichst zu verringern bzw. zu beenden.  Natürlich ist es aus unserer Sicht besonders begrüßenswert, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Vollzeit anstreben, aber möglicherweise ist das für Sie kurzfristig nicht realisierbar. In dem Fall ist es auf jeden Fall sinnvoll, wenn Sie auch die Möglichkeit nutzen, Nebentätigkeiten auszuüben.