Die Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) unterstützt Leistungsbeziehende dabei, ihre Qualifikationen zu verbessern oder sich beruflich neu zu orientieren, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Das Fallmanagement steht Klient*innen beratend zur Seite und bringt die Möglichkeit einer Förderung beruflicher Weiterbildung entweder aktiv ins Gespräch oder greift entsprechende Anliegen der Klient*innen auf. Gemeinsam werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft und eine grobe berufliche Richtung festgelegt Anschließend erfolgt die Übergabe an die Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur prüft die körperliche und psychologische Eignung, klärt die Möglichkeiten der Weiterbildung und übernimmt die Kosten. Etwa sechs Wochen vor Abschluss der Weiterbildung startet das KCA mit dem Absolventenmanagement, um die Klient*innen gezielt bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.