Als Arbeitgeber können Sie nach Einzelfallprüfung zeitlich begrenzt finanzielle Fördermittel erhalten, wenn Sie einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einstellen. Eine Förderung ist dann möglich, wenn der Arbeitnehmer (Leistungsempfänger) bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wie Langzeitarbeitslosigkeit und ggfs. weitere in der Person liegende Vermittlungshemmnisse vorliegen (beispielsweise erschwerte persönliche oder gesundheitliche Situation), die keine Chance auf eine ungeförderte Arbeitsaufnahme erwarten lassen. Arbeitgeber erhalten diese Leistung in Form eines Zuschusses zum Arbeitsentgelt.