Was passiert, wenn ich die Arbeit wieder verliere?

Wenn Sie 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Sie vorrangig Anspruch auf Arbeitslosgeld I.

Melden Sie sich dazu bitte unverzüglich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Falls Sie diesen Anspruch nicht erworben haben, prüfen wir gerne, ob Ihnen erneut Bürgergeld zusteht.

Sprechen Sie uns an.

2024-08-16T12:43:32+02:0014. 08. 2024|

Welche Unterstützung kann ich erhalten, wenn mein Bürgergeld eingestellt wird?

Auch wenn Sie auf Grund Ihres Einkommens keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II mehr bekommen, haben Sie die Möglichkeit, folgende
Leistungen zu beantragen:

  • Wohngeld bei der Wohngeldstelle
  • Kindergeldzuschlag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit
  • Kinderbetreuungskosten beim Jugendamt
  • Steuerfreibeträge können Sie sich beim Finanzamt in die Lohnsteuerkarte
    eintragen lassen, z.B. für Fahrtkosten und sonstige Werbungskosten
2024-08-16T12:44:11+02:0014. 08. 2024|

Wie hoch sind die Freibeträge bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit?

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II empfangen und gleichzeitig erwerbstätig sind, dann berücksichtigen wir bei Ihrem Einkommen notwendige Ausgaben wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel und ähnliches.

Der Absetzbetrag liegt pauschal bei 100 Euro pro Monat. Dieser Grundfreibetrag bleibt also für Sie
immer anrechnungsfrei.

Zusätzlich Freibeträge bei Erwerbstätigkeit:

  • Vom Bruttoeinkommen von 100,01 € bis 1.000 € bleiben 20 % frei.
  • […]

2024-08-16T12:44:50+02:0014. 08. 2024|

Wie bezahle ich die ersten Fahrtkosten zur Arbeit?

Sie können einen Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe für den ersten Arbeitsmonat bei Ihrer zuständigen Fallmanagerin oder Ihrem zuständigen Fallmanager
stellen.

Falls Sie nach der Arbeitsaufnahme Anspruch auf ergänzende Leistung haben, können wir Ihnen auch für die Folgemonate einen erhöhten Fahrtkostenbedarf berücksichtigen.

Bitte sprechen Sie uns darauf an.

2024-08-14T09:38:10+02:0014. 08. 2024|

Wann muss ich wen wie informieren?

Sobald Sie eine Stellenzusage erhalten, informieren Sie bitte Ihre*n Fallmanager*in persönlich oder telefonisch.

Teilen Sie uns anschließend schriftlich mit, an welchem Tag Sie bei welchem Arbeitgeber welche Tätigkeit aufnehmen und wann Sie mit Ihrer ersten Lohnzahlung rechnen.

2024-08-16T12:45:55+02:0013. 08. 2024|
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