Wenn Sie in einer angemessenen eigenen Immobilie leben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung. Statt der Miete erkennen wir in diesem Fall (im angemessenen Umfang) die Schuldzinsen als Bedarf an. Auch die Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sowie die üblichen Nebenkosten und Heizkosten berücksichtigen wir wie bei einer Mietwohnung. Die Tilgung Ihrer Immobilienfinanzierung können wir nur ausnahmsweise und nur in einem eng gesteckten Rahmen übernehmen.