Wenn Sie vor dem Bezug von Bürgergeld privat versichert waren, haben Sie keine Möglichkeit, in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. In diesem Fall muss die private Krankenkasse Sie zum Basistarif aufnehmen bzw. weiter versichern. Sie erhalten dann von uns einen Beitragszuschuss in Höhe des halben Basistarifes Ihres Beitragssatzes.