Sofern der Unterhalt tituliert ist und das Einkommen oberhalb des Selbstbehaltes liegt, berücksichtigen wir den Unterhaltsbeitrag (ggf. teilweise). Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie den Unterhalt tatsächlich zahlen.
Sofern der Unterhalt tituliert ist und das Einkommen oberhalb des Selbstbehaltes liegt, berücksichtigen wir den Unterhaltsbeitrag (ggf. teilweise). Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie den Unterhalt tatsächlich zahlen.