Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen und in der Folge keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben, dann müssen Sie bitte selbst daran denken, Zahlungen an Dritte zu leisten.
Dies gilt beispielsweise für Ihre Miete – diese müssen Sie dann selbstständig an Ihren Vermietenden überweisen.