Sie beziehen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) und möchten umziehen? Dann ist es sehr wichtig, dass Sie bitte folgende Punkte beachten:

Haben Sie einen triftigen Grund für Ihren Umzugswunsch? Das ist etwa der Fall, wenn Ihr Vermieter Ihnen gekündigt hat. Ein anderes Beispiel ist, dass Ihre Wohnung zu groß oder zu teuer wird, weil eine Person auszieht.

Ihre neue Wohnung muss angemessen sein. Das bedeutet sie darf nicht zu teuer sein und muss im ortsüblichen Bereich liegen. Wieviele Quadratmeter Ihnen zustehen, hängt von der Zahl der Bewohner ab – auch dafür gibt es klare Richtwerte. Wir beraten Sie darüber gerne – sprechen Sie uns an.

Hat Ihnen die Ausländerbehörde eine Wohnsitzauflage ausgesprochen, müssen Sie diese beachten.

Bevor Sie umziehen, müssen Sie zwingend unsere Zustimmung einholen. Sprechen Sie uns bitte unbedingt an, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterzeichnen! Sonst tragen Sie das Risiko, dasswir Ihre Miet- und Umzugskosten nicht berücksichtigen können.

Auch wenn Sie planen, aus dem Main-Kinzig-Kreis weg zu ziehen, müssen Sie unsere Zustimmung vorher einholen.