Wenn Sie 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Sie vorrangig Anspruch auf Arbeitslosgeld I.
Melden Sie sich dazu bitte unverzüglich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Falls Sie diesen Anspruch nicht erworben haben, prüfen wir gerne, ob Ihnen erneut Bürgergeld zusteht.
Sprechen Sie uns an.