Sie können einen Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe für den ersten Arbeitsmonat bei Ihrer zuständigen Fallmanagerin oder Ihrem zuständigen Fallmanager
stellen.

Falls Sie nach der Arbeitsaufnahme Anspruch auf ergänzende Leistung haben, können wir Ihnen auch für die Folgemonate einen erhöhten Fahrtkostenbedarf berücksichtigen.

Bitte sprechen Sie uns darauf an.