Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II empfangen und gleichzeitig erwerbstätig sind, dann berücksichtigen wir bei Ihrem Einkommen notwendige Ausgaben wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel und ähnliches. Der Absetzbetrag liegt pauschal bei 100 Euro pro Monat.
Dieser Grundfreibetrag bleibt also für Sie immer anrechnungsfrei. Darüber hinaus bleibt ebenfalls frei:
- zusätzlich 20 % des Bruttolohnes, für das Einkommen zwischen 100,01 und 1.000 €,
- für den Teil des Einkommens, das 1.000 € übersteigt und nicht mehr als 1.200 € beträgt, zusätzlich 10 % des Bruttolohnes zwischen 1000,01 und 1.200 €,
- leben Sie in Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit einem minderjährigen Kind zusammen, steigt die absolute Obergrenze von 1.200 auf 1.500 €.