Ich muss für ein Kind aus erster Ehe Unterhalt zahlen. Wird dies bei der Einkommensermittlung berücksichtigt?
Sofern der Unterhalt tituliert ist und das Einkommen oberhalb des Selbstbehaltes liegt, berücksichtigen wir den Unterhaltsbeitrag (ggf. teilweise). Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie den Unterhalt tatsächlich zahlen.