Zählt zu einmaligen Leistungen zum Beispiel auch ein neuer Fernseher oder ein neuer Tisch?
Grundsätzlich nicht. Wenn Sie beispielsweise einen neuen Fernseher anschaffen möchten, müssen Sie das Geld aus Ihrer Regelleistung vorher ansparen.
Grundsätzlich nicht. Wenn Sie beispielsweise einen neuen Fernseher anschaffen möchten, müssen Sie das Geld aus Ihrer Regelleistung vorher ansparen.
Wir berücksichtigen den Mehrbedarf für Schwangere ab der ab der 13. Schwangerschaftswoche. Die Höhe dieses Mehrbedarfs beträgt 17 Prozent des Regelbedarfs.
Ja, grundsätzlich müssen Sie die monatlichen Stromkosten sowie Nachzahlungen aus Jahresabrechnungen mit Ihrem Regelbedarf finanzieren.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten auf Antrag neben dem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Ihre Kinder sollen die Möglichkeit erhalten, an allen schulischen Aktivitäten teilzunehmen und sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Hier finden Sie eine […]
Die monatliche Regelleistung deckt Ihren laufenden Unterhalt. Darüber hinaus können wir Ihnen einmalige Leistungen für folgende Bedarfe gewähren:
In besonderen Lebenslagen erhöhen wir den maßgeblichen Regelbedarf um folgende Mehrbedarfszuschläge:
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben. Die Höhe der Regelbedarfe ist abhängig von Ihrem Alter und Familienstand.
