Besteht ein Rechtsanspruch auf Eingliederungsleistungen?
Nein. Es handelt sich hier immer um „Kann-Leistungen“. Aber Sie haben natürlich Anspruch darauf, dass Ihr Antrag und alle Umstände angemessen berücksichtigt und abgewogen werden.
Nein. Es handelt sich hier immer um „Kann-Leistungen“. Aber Sie haben natürlich Anspruch darauf, dass Ihr Antrag und alle Umstände angemessen berücksichtigt und abgewogen werden.
Nein. Sie können den Antrag grundsätzlich formlos stellen. Die Schriftform empfiehlt sich aber, um Missverständnisse zu vermeiden. Am Besten besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrem*r Fallmanager*in.