Profitieren Sie von Ihrem Engagement!

Wenn Sie einen schwerbehinderten Mitarbeitenden einstellen, verringert sich unter Umständen auch die Ausgleichsabgabe, die Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden leisten müssen, wenn nicht mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind.
Gemeinsam Hürden abbauen

Intensive Beratung und finanzielle Förderung
Wir beraten Sie individuell sowohl über unsere eigene Förderung, als auch über die finanziellen Fördermöglichkeiten von dritter Seite:
• Wenn Sie einen (schwer-)behinderten Menschen oder Rehabilitanden zunächst zur Probe beschäftigen möchten, entstehen Ihnen keine Kosten.
• Kommt es dann zu einer festen Einstellung, können wir etwaige Beeinträchtigungen mit besonderen Eingliederungszuschüssen abfedern.
• Außerdem können wir auch Ausbildungszuschüsse gewähren, wenn Sie einen jungen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ausbilden wollen.
Insbesondere möchten wir Sie auf zwei aktuelle Förderprogramme hinweisen:
- Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen
- Initiative Inklusion – Handlungsfeld 3
Möchten Sie mehr erfahren?
Wir stellen Ihnen gerne Bewerber*innen vor und beraten Sie persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf:
Kommunales Center für Arbeit
Region Hanau
06181-292-46075
beruflicheteilhabe@kca-mkk.de
Eugen-Kaiser-Str. 7
63450 Hanau
