Was ist angemessener Wohnraum?

  • eine Person: bis zu 50 m2 Wohnfläche
  • zwei Personen: bis zu 60 m2 Wohnfläche
  • drei Personen: bis zu 75 m2 Wohnfläche
  • vier Personen: bis zu 87 m2 Wohnfläche

Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Wohnfläche um 12 m2.

2024-08-12T12:18:12+02:0012. 08. 2024|

Was kann ich noch beantragen?

Wir gewähren Ihnen auf Antrag noch weitere Hilfen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen:

  • Darlehen für die Mietkaution (max. 3 Monatskaltmieten)
  • angemessene Umzugskosten, falls erforderlich
  • evtl. erforderliche Renovierungskosten
  • Wohnungserstausstattung, falls Sie erstmals in eine eigene Wohnung ziehen (bitte genau angeben, was Sie konkret benötigen, z.B. einen Esstisch, 2 Stühle etc.)

Wichtig: Sie müssen auch […]

2024-08-16T13:05:59+02:0012. 08. 2024|

Wie erhalte ich die Zustimmung des Jobcenters?

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, lassen Sie bitte von Ihrem zukünftigen Vermieter eine Mietbescheinigung ausfüllen. Diese erhalten Sie

Mit dieser Mietbescheinigung beantragen Sie bei uns die Zustimmung zum Wohnungswechsel. Wir entscheiden darüber innerhalb kurzer Zeit […]

2024-08-12T13:20:51+02:0012. 08. 2024|

Was muss ich beachten, wenn ich eine Wohnung anmiete?

Sie beziehen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) und möchten umziehen? Dann ist es sehr wichtig, dass Sie bitte folgende Punkte beachten:

Haben Sie einen triftigen Grund für Ihren Umzugswunsch? Das ist etwa der Fall, wenn Ihr Vermieter Ihnen gekündigt hat. Ein anderes Beispiel ist, dass Ihre Wohnung zu groß oder zu teuer wird, weil eine […]

2024-08-16T13:06:35+02:0012. 08. 2024|

Wie finde ich eine neue Wohnung?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, eine neue Wohnung zu suchen.

  • online (z.B. www.immobilienscout24.de)
  • Im Service-Büro der für Sie zuständigen KCA-Region erhalten Sie auf Nachfrage wöchentlich aktualisierte lokale Wohnungsangebote aus Internet und Zeitungen.
  • Zeitungen aus der Region (z.B. Wochenbote)
  • Aushänge in Supermärkten
  • Fragen Sie bei sozialen Wohnungsbaugesellschaften nach.
2024-08-12T12:11:48+02:0012. 08. 2024|

Wann muss ich wen wie informieren?

Sobald Sie eine Stellenzusage erhalten, informieren Sie bitte Ihre Fallmanagerin oder Ihren Fallmanager persönlich oder telefonisch.

Teilen Sie uns anschließend schriftlich mit, an welchem Tag Sie bei welchem Arbeitgeber welche Tätigkeit aufnehmen und wann Sie mit Ihrer ersten Lohnzahlung rechnen.

2024-08-12T12:04:37+02:0012. 08. 2024|

Was sind Mitteilungsspflichten?

Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung sind Sie verpflichtet, alle Änderungen mitzuteilen. Dies betrifft sowohl Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Heirat) als auch Änderungen im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen (z.B. Arbeitsaufnahme, Rentenbeginn).

2024-08-12T11:14:07+02:0012. 08. 2024|

Darf ich meinen Wohnort vorübergehend verlassen? (Ortsabwesenheit)

Grundsätzlich müssen Sie sicherstellen, dass Sie an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichbar sind. Pro Kalenderjahr dürfen Sie maximal 3 Wochen von Ihrem Wohnort abwesend sein. Diese Abwesenheit müssen Sie vorab bei Ihrem*r Fallmanager*in beantragen. Unsere Entscheidung erhalten Sie dann schriftlich. Wenn Sie sich ohne Zustimmung ihres*r Fallmanager*in außerhalb des zeit- und […]

2024-08-16T12:39:27+02:0012. 08. 2024|
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