Wo finde ich den Antrag auf Bürgergeld?
Alle Anträge zum Bürgergeld können Sie bequem online über unseren Antragsservice einreichen.
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Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung sind Sie verpflichtet, alle Änderungen mitzuteilen. Dies betrifft sowohl Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Heirat) als auch Änderungen im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen (z.B. Arbeitsaufnahme, Rentenbeginn).
Wenn Sie Bürgergeld beantragt haben oder Bürgergeld erhalten, müssen Sie alle Tatsachen angeben, die Einfluss auf Ihre Leistung haben und dies durch geeignete Unterlagen belegen.
Grundsätzlich müssen Sie sicherstellen, dass Sie an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichbar sind. Pro Kalenderjahr dürfen Sie maximal 3 Wochen von Ihrem Wohnort abwesend sein. Diese Abwesenheit müssen Sie vorab bei Ihrem*r Fallmanager*in beantragen. Unsere Entscheidung erhalten Sie dann schriftlich. Wenn Sie sich ohne Zustimmung ihres*r Fallmanager*in außerhalb des zeit- und […]
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zahlen wir Ihnen in jedem Monat, in dem Ihre Hilfebedürftigkeit besteht, im Voraus. Wir legen für jeden vollen Monat als Durchschnitt 30 Kalendertagen zugrunde. Stehen Ihnen die Leistungen nicht für den vollen Monat zu, erhalten Sie die Leistung anteilig.
Bitte beachten Sie, dass wir Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB […]
Das Bürgergeld umfasst im Wesentlichen die Regelbedarfe zur Deckung des Lebensunterhaltes und die Kosten der Unterkunft. Auch der Krankenversicherungsschutz wird sichergestellt. Hinzu kommen Mehrbedarfe für Schwangere oder Alleinerziehende, spezielle Bedarfe etwa zur Erstausstattung bei Geburten oder für die erste Wohnung. Das Bildungs- und Teilhabepaket sorgt dafür, dass Sie auch Zuschüsse zu Klassenfahrten, Vereinsmitgliedschaften und eine […]
Sie müssen sich zunächst bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit melden. Dort erfahren Sie, ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und ggf. in welcher Höhe. Sollten Sie keinen Anspruch haben, können Sie bei uns einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen. Selbst wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, […]
Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Beziehungen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich Verwandte und Verschwägerte gegenseitig finanziell unterstützen, wenn sie in einem Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Das gilt aber nur, wenn dies nach dem Einkommen und Vermögen der Verwandten erwartet werden kann.
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, der Anspruch auf Bürgergeld hat, und dessen Partner. Darunter versteht der Gesetzgeber nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten oder die Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, oder der nicht dauernd getrennt lebende eingetragene Lebenspartner. Ebenfalls zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören die unter 25jährigen, unverheirateten Kinder.
Ist ein […]
Sie haben einen Anspruch auf Bürgergeld beim Jobcenter des KCA, wenn Sie