Wie es ist, unverschuldet in finanzielle Not zu geraten und nicht zu wissen, wie der  monatliche Lebensunterhalt sichergestellt und die Miete aufgebracht werden soll, erfahren während der Corona-Pandemie viele bislang uneingeschränkt Erwerbstätige. Insbesondere bei den sogenannten „Soloselbständigen“ brachen von einem auf den anderen Tag Aufträge und Einnahmen weg.

Mit dem Sozialschutzpaket hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übergangsweise die Möglichkeit eröffnet, unter erleichterten Bedingungen schnell und unkompliziert Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zu beantragen. Dass dieser Schritt für Viele notwendig war und ist, belegt der weit überdurchschnittliche Anstieg der Neuantragszahlen in den Kommunalen Jobcentern. Allein im Kommunalen Jobcenter des Main-Kinzig-Kreises haben von April 2020 bis Juli 2020 insgesamt 96,7 % mehr Bürgerinnen und Bürger einen Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II stellen müssen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Wie die Akteure des Gesundheitswesens arbeiten auch die Kommunalen Jobcenter und deren Mitarbeitende systemrelevant, motiviert und unermüdlich daran, den Bürgerinnen und Bürgern so schnell wie möglich zu helfen. Um diese Aufgabe zu bewältigen, haben die Verantwortlichen mit dem Lock-Down Mitte März „über Nacht“ interne Arbeitsprozesse an die neue Situation angepasst. Da keine persönlichen Vorsprachen mehr stattfinden konnten, setzten die Kommunalen Jobcenter verstärkt auf Beratung per Telefon und E-Mail. Die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung, die Betreuung der Kunden im Zusammenhang mit der Eingliederung in den Arbeitsmarkt und auch die soziale Betreuung haben die Kommunalen Jobcenter teilweise unter verstärkter Zuhilfenahme digitaler Medien und Formate wie Videokonferenzen aufrecht erhalten. Nach dem Lock-Down galt es, Qualifizierungen und Maßnahmeangebote gemäß den Gesundheitsschutz-Richtlinien schrittweise wieder zu reaktivieren. Oberste Prämisse während der Corona-Krise war, dass kein Leistungsempfänger eines Kommunalen Jobcenters verloren geht bzw. seine Ansprüche nicht geltend machen kann.

Aktueller Überblick im Main-Kinzig-Kreis

Die Quote der Arbeitslosen nach dem SGB II liegt im MKK, wie auch im Vormonat, bei 3,2 Prozent. Das entspricht im Juli 2020 exakt 7.386 Arbeitslosen. Die Anzahl der Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) betrug in diesem Zeitraum 26.846 Personen. Es gelang dem Jobcenter im Juli 193 Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Zahl der Neuanträge lag bei 616. Das KCA hat – unter Berücksichtigung des erforderlichen Gesundheitsschutzes – sein Angebot an Qualifizierungen und Fortbildungen für Arbeitsuchende weitestgehend wieder aufgenommen. Ein wichtiger Partner hierbei ist die ebenfalls kreiseigene Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung (aqa). Im zurückliegenden Monat nahmen 798 Klientinnen und Klienten des KCA-Jobcenters an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teil.

KCA stellt auf digitales Antragsverfahren um

Im Einklang mit anderen Kommunalen Jobcentern bundesweit, führt das Kommunale Center für Arbeit (KCA) des Main-Kinzig-Kreises zum 31. Juli 2020 den elektronischen Erstantrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ein. Grundlage dafür bildet das Online-Zugangs-Gesetz. „Bürgerinnen und Bürger können ab sofort ihren Erstantrag komfortabel am Rechner ausfüllen und schnittstellenfrei an uns übermitteln“ erklärt Michael Krumbe, Vorstandsvorsitzender des KCA. „Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer konsequent digitalen Verwaltung“, findet Susanne Simmler, KCA-Verwaltungsratsvorsitzende. Digitalisierung sei eine Antwort auf die Herausforderungen der Corona-Krise. „Die besonderen Umstände in diesem Jahr haben viele Prozesse und Entwicklungen beschleunigt“, erläutert die Erste Kreisbeigeordnete. Man werde Schritt für Schritt weitere Dienstleistungsangebote des Kommunalen Jobcenters digitalisieren, kündigt Krumbe an. „Selbstverständlich wird es aber weiterhin möglich sein, auch auf dem Papierweg seinen Antrag an uns zu richten.“

Die Kommunalen Jobcenter stellen in der Krise ihre hohe Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit unter Beweis. Sie reagieren schnell, innovativ und anpassungsfähig auf die veränderten Bedingungen. Mit ihren lokalen Partnern wie zum Beispiel Trägern der Arbeitsmarkförderung, Wirtschaftsförderung und sozialen Beratungsstellen finden sie schnelle Lösungen. Ein aktuelles Beispiel aus dem Main-Kinzig-Kreis hierfür ist ein Ausbildungs- und Arbeitsmarkt-Gipfel, zu dem Frau Verwaltungsratsvorsitzende Susanne Simmler am 21. Juli 2020 in das Main-Kinzig-Forum unter dem Motto „Impulse 2020“ eingeladen hatte. Ein ausführlicher Bericht der Veranstaltung findet sich hier. Über allem steht das Credo der Kommunalen Jobcenter in ganz Deutschland: #Stark.Sozial.VorOrt.